Mietkonditionen

Nachfolgend finde Sie unsere Mietkonditionen, welche integraler Bestandteil des Mietvertrages sind.

1. Ordnungsgemäße Befestigung von Anbauten am Fahrzeug

Der Mietnehmer ist für die ordnungsgemäße Befestigung sämtlicher Anbauten zuständig. Der Mieter hat alle Anbauten selbständig vor jeder Fahrt auf festen Sitz zu überprüfen und gegebenenfalls festzuziehen.

Der Mietgeber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, welche aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.

2. Informationspflicht

Der Mietnehmer hat dem Mietgeber mitzuteilen, welches Fahrzeug zum Transport benutzt wird, um eine korrekte Auswahl der Befestigung gewährleisten zu können, wenn diese Bestandteil des Mietvertrages sind.

3. Übernahme der Mietobjekte

Alle übergebenen Artikel gelten als in einwandfreiem Zustand vom Mietnehmer übernommen, sofern nichts anderes im entsprechenden Übernahmeprotokoll vermerkt wird.

4. Eine kostenlose Stornierung der Mietartikel ist bis 30 Tage, bzw. mit Stornogebühr i.H. von 10% des Mietpreises, bis 14 Tage vor Abhol- bzw. Liefertermin möglich. Danach werden 100% der Mietgebühr fällig, auch wenn die Artikel nicht abgeholt werden.

5. Haftung des Mietnehmers bei Schäden

Der Mietnehmer ist für alle Schäden am Mietobjekt haftbar, sowie für Schäden an fremdem Eigentum, wie z.B. Garageneinfahrten und Höhenkontrollschranken, auch wenn er diese persönlich nicht zu vertreten hat. Für starke Verschmutzung wird nach Aufwand der Reinigungsleistung eine Rechnung an den Mieter gestellt.

6. Eine Weitergabe, Überlassung, oder Untervermietung der Mietsache an Dritte ist verboten.

7. Montage und Demontage

Der An- und Abbau von Dachboxen, Füße und Traversen, sowie Fahrradanhängern, etc., ist Sache des Mietnehmers. Der Mietnehmer anerkennt mit Vertragschluss ausdrücklich, dass durch Montage, oder Demontage entstandene Schäden am Fahrzeug nicht vom Vermieter übernommen werden.

8. Bitte sorgen Sie für ausreichende Sicherung der Fahrräder gegen Diebstahl durch zusätzliche Schlößer. Die trägereigenen Schlößer sind ausdrücklich nicht ausreichend.

Garching 02.01.2021 – Änderungen vorbehalten.